Voltacon-Garantie

GARANTIEBEDINGUNGEN FÜR ON-GRID HYBRID UND OFF-GRID SOLAR WECHSELRICHTER

(Gilt für die Wechselrichterserien: VOLTASOL und Conversol Off-Grid und Hybrid HSI3000, HSI10000, HSI5000, HSI5500, ESS 5,5 kW)
 
Laden Sie das Garantie-PDF herunter
WICHTIGE HINWEISE FÜR KUNDEN MIT SOLARWECHSELRICHTERN
BEGRENZTE Garantie für Voltacon Lithiumbatterien

Diese Garantiebedingungen gelten für die Herstellergarantie der Produktreihe netzgekoppelter und netzunabhängiger Solarwechselrichter von Voltacon Energy SRL. Die Standardgarantie beträgt 1 Jahr.

1. Garantierte Produkte

Diese Herstellergarantie gilt für das Sortiment an netzgekoppelten und netzunabhängigen Wechselrichtern der genannten Produktreihen für Photovoltaikanlagen der Voltacon Energy SRL, sofern diese Wechselrichter nachweislich als Neugeräte bei der Voltacon Energy SRL oder einem von der Voltacon Energy SRL autorisierten Groß- oder Einzelhändler bzw. Fachinstallationsbetrieb erworben wurden.

Ein solcher Nachweis gilt als erbracht, wenn VPC der Original-Garantienachweis vorgelegt wird, auf dem die tatsächliche Seriennummer des Wechselrichters nachweist, der auf den Garantienehmer ausgestellt ist und den Erwerb der gesamten 20-jährigen Herstellergarantie durch den Garantienehmer dokumentiert.

2. Begünstigte dieser Herstellergarantie

VPC gewährt diese Herstellergarantie nur an Benutzer, die nachweislich ein Garantieprodukt erworben haben und die tatsächlichen Benutzer sind, und die das Garantiedokument erworben haben, auf dem die tatsächliche Seriennummer des

Garantiertes Produkt ('Garantierter Benutzer'). Händler jeglicher Art und Handelsstufe erlangen aus dieser Herstellergarantie keine Rechte und Ansprüche gegen VPC

3. Entstehung der Garantie

Die Herstellergarantie ist ein Angebot von VPC direkt an den Garantienutzer zum Abschluss eines Garantievertrages zu den in diesem Dokument festgelegten Bedingungen. Der Garantievertrag kommt direkt und automatisch zwischen VPC und dem Garantienutzer zustande, sobald die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

1. Kauf eines garantierten Produkts.

2. Schriftliche Mitteilung des Namens und der Adresse des Garantierten Benutzers an VPC.

3. Garantiedokument, das auf den benannten Garantienutzer ausgestellt wurde und die tatsächliche Seriennummer des Wechselrichters enthält.

4. Garantiekauf

Das Garantiedokument kann bis zu 1 Monat nach der Installation und Inbetriebnahme des Garantieprodukts in den Räumlichkeiten des Garantiebenutzers oder 1 Jahr nach dem ursprünglichen Versanddatum durch VPC erworben werden, je nachdem, was zuerst eintritt.

Das offizielle Startdatum ist auf dem Garantiedokument angegeben.

5. Umfang der Herstellergarantie

Durch die Herstellergarantie stehen dem Garantienutzer Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller des Garantieprodukts zu. Garantieansprüche gegenüber dem jeweiligen Verkäufer sowie gesetzliche Produkthaftungsrechte bleiben von der Herstellergarantie unberührt.

6. Dauer und Geltendmachung der Herstellergarantie

  • 1 Jahr – Standard

Die Herstellergarantie gilt für Mängel der Garantieprodukte, die nachweislich zwischen dem Beginn des 1. und dem Ende des 12. Monats nach Beginn der Garantie des Garantieprodukts beim Garantienutzer auftreten (Garantiezeitraum).

Diese Garantiezeit endet spätestens 12 Monate nach dem Herstellungsdatum des Garantieprodukts, wie auf dem Typenschild des Garantieprodukts angegeben. Die Kosten für 1 Jahr Garantie sind im Produktpreis enthalten.

  • 3 Jahre – Optional gegen Aufpreis

Die Herstellergarantie gilt für Mängel der Garantieprodukte, die nachweislich zwischen dem Beginn des 12. und dem Ende des 60. Monats nach Beginn der Garantie des Garantieprodukts beim Garantienutzer auftreten (Garantiezeitraum). Dieser Garantiezeitraum endet spätestens 60 Monate nach dem Herstellungsdatum des Garantieprodukts, wie auf dem Typenschild des Garantieprodukts angegeben. Die Preise für die 5-Jahres-Garantie werden in der Preisliste von Voltacon Solar veröffentlicht und können jährlich ohne vorherige Ankündigung aktualisiert werden.

  • 5 Jahre – Optional gegen Aufpreis

Die Herstellergarantie gilt für Mängel der Garantieprodukte, die nachweislich zwischen dem Beginn des 12. und dem Ende des 60. Monats nach Beginn der Garantie des Garantieprodukts beim Garantienutzer auftreten (Garantiezeitraum). Dieser Garantiezeitraum endet spätestens 60 Monate nach dem Herstellungsdatum des Garantieprodukts, wie auf dem Typenschild des Garantieprodukts angegeben.

Garantiertes Produkt. Die Preise für die 5-Jahres-Garantie werden in der Voltacon Solar-Preisliste veröffentlicht und können jährlich ohne vorherige Ankündigung aktualisiert werden.

Für von VPC reparierte oder ersetzte Garantieprodukte erlischt die Herstellergarantie am Ende der ursprünglichen

Garantiezeitraum. Gesetzliche und/oder vertragliche Garantieansprüche jeglicher Art, die während eines gesetzlichen oder vertraglichen Garantiezeitraums entstehen, können aus dieser Herstellergarantie nicht hergeleitet werden. Etwaige Ansprüche auf Grundlage der Herstellergarantie müssen vom Garantienehmer innerhalb des Garantiezeitraums schriftlich gegenüber VPC geltend gemacht werden. Solche Garantieansprüche können über einen autorisierten Fachhändler, Großhändler oder Fachinstallationsbetrieb oder über die lokalen VPC-Servicestellen geltend gemacht werden.

Die Bearbeitung eines Garantieanspruchs erfolgt ausschließlich nach Angabe der Kunden- und Standortdaten inklusive der Materialnummer und Seriennummer des defekten Gerätes.

Garantiebedingungen Solarwechselrichter

7. Rechte aus der Herstellergarantie – Nicht gedeckte Schäden und Kosten

Tritt während der Garantiezeit ein Defekt des Garantieprodukts auf, der von VPC zu vertreten ist, und beeinträchtigt oder verringert dieser Defekt die Einspeiseleistung des Garantieprodukts erheblich, so führt VPC nach eigener Wahl entweder eine kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Austausch des Garantieprodukts durch ein Produkt mit mindestens gleicher Einspeiseleistung durch. Solche Reparaturen oder Austausche werden vom VPC-Werk, VPC I-Servicestellen oder von VPC autorisierten Service-Wiederverkäufern durchgeführt. Der Transport zu VPC muss in der Originalverpackung oder einer anderen Verpackung erfolgen, die mindestens die gleiche Qualität wie die Originalverpackung aufweist. Wünscht der Garantienutzer eine Reparatur oder einen Austausch an einem anderen Ort als dem VPC-Werk, kann VPC diesem Wunsch zustimmen. In diesem Fall trägt der Garantienutzer jedoch etwaige Fahrtkosten und zusätzliche Arbeitskosten gemäß den VPC-Standardsätzen.

Über die kostenlose Reparatur bzw. den kostenlosen Ersatz hinausgehende Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von durch den Mangel bedingten Vermögensschäden, z. B. entgangener Gewinn einschließlich Entschädigung für Stromeinspeisungsausfall, Ein- und Ausbaukosten und Kosten der Fehlerdiagnose.

Wenn bei dem zur Reparatur oder zum Austausch eingesandten Garantieprodukt kein Mangel festgestellt wird oder aus sonstigen Gründen kein Anspruch auf Grundlage der Herstellergarantie besteht, kann VPC vom Garantienutzer eine Bearbeitungsgebühr (Pauschale pro Produkt) zzgl. der Kosten für den Rücktransport zum Garantienutzer verlangen.

Sämtliche Ansprüche aus dieser Herstellergarantie verjähren 6 Monate nach Auftreten des Fehlers, spätestens jedoch 3 Monate nach Ende der Garantiezeit.

8. Ausschlussfälle

Ansprüche des Garantienutzers sind in folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • Unsachgemäße Verwendung.
  • Unprofessionelle oder falsche Installation, Installation, die nicht den Standards entspricht, oder Installation, die nicht den Installationsanweisungen oder -hinweisen von VPC folgt
  • Unfachmännische oder unsachgemäße Bedienung und Verwendung oder Bedienung und Verwendung entgegen den Betriebshinweisen oder Anweisungen von VPC.
  • Betrieb mit defekten Schutzsystemen.
  • Jegliche nicht autorisierte Modifikationen oder Reparaturen.
  • Verwendung von Ersatzteilen und Zubehör, die nicht den ursprünglichen VPC-Spezifikationen entsprechen.
  • Versäumnis, die kontinuierliche Wartung entsprechend den Wartungsanweisungen und Hinweisen von VPC durchzuführen.
  • Unterlassene Ermöglichung von Wartungsarbeiten durch VPC nach Maßgabe der nachstehenden Ziffer 9.
  • Entfernung, Beschädigung oder Zerstörung der von VPC angebrachten Versiegelung oder des Typenschildes.
  • Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt.
  • Nichteinhaltung geltender Sicherheitsvorschriften.
  • Transportschäden.
  • Blitzschaden.

9. Wartung durch den Hersteller der netzgekoppelten und netzunabhängigen Solar-Wechselrichter

VPC beabsichtigt, Wartungen und Inspektionen der Voltacon Wechselrichter selbst oder durch autorisierte Dritte freiwillig und ohne Rechtsanspruch des Garantienutzers durchzuführen, und zwar in Abhängigkeit von den jeweiligen Aufstellungsorten und den dortigen Bedingungen und Gegebenheiten, der Auslastung und Notwendigkeit. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Garantienutzer, VPC und deren autorisierten Vertretern zu vorab vereinbarten Zeiten Zugang zu den Wechselrichtern und der angeschlossenen zugehörigen Photovoltaikanlage zu gewähren.

10. Übertragbarkeit der Garantie

Diese Garantievereinbarung und die daraus resultierenden Rechte können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung vom Garantienehmer auf einen Dritten übertragen werden. Die Garantie erlischt automatisch, wenn die Garantieprodukte vom ursprünglichen Installations- und Betriebsort entfernt und an einem anderen Ort installiert werden.

Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen kann die Garantie auf einen Drittnutzer übertragen werden, wenn:

  1. Der neue Nutzer erwirbt die Betriebsimmobilie vom berechtigten Nutzer.
  2. Der Nachweis über den Erwerb wird gegenüber VPC unter Angabe des Drittnutzers vorgelegt.
  3. Die installierten Garantieprodukte bleiben unverändert.
  4. Der Drittnutzer erklärt gegenüber VPC sein Einverständnis mit den in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen.

12. Allgemeine Bestimmungen

Ansprüche des Garantienutzers aus dieser Herstellergarantie können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von VPC an Dritte übertragen werden.

Sollte eine Bestimmung dieser Herstellergarantie unwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Bestimmungen der Herstellergarantie davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung gilt automatisch eine wirksame Bestimmung als vereinbart. Die Ersatzbestimmung wird der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt so nahe wie möglich kommen. Die gleiche Regelung gilt für etwaige Regelungslücken in dieser Vereinbarung.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Herstellergarantie ist Rumänien.