Voltacon-Garantie

GARANTIEBEDINGUNGEN FÜR NETZGEBUNDENE HYBRID- UND NETZUNABHÄNGIGE SOLAR-WECHSELRICHTER

(Gilt für folgende Wechselrichter-Baureihen: VOLTASOL und Conversol (netzunabhängig und Hybrid) HSI3000, HSI10000, HSI5000, HSI5500, ESS 5,5 kW)
 
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WICHTIGE HINWEISE FÜR KUNDEN MIT SOLAR-WECHSELRICHTERN
BESCHRÄNKTE Garantie für Voltacon-Lithium-Batterien

 

Diese Garantiebedingungen gelten für die Herstellergarantie auf das Sortiment an netzgekoppelten und netzunabhängigen Solarwechselrichtern von Voltacon Energy S.R.L.. Die Standardgarantie beträgt 1 Jahr. 

1. Produkte, für die eine Garantie gilt

Diese Herstellergarantie gilt für die Produktreihe der netzgekoppelten und netzunabhängigen Wechselrichter der genannten Produktreihen für Photovoltaikanlagen, die von Voltacon Energy S.R.L. geliefert wurden, sofern diese Wechselrichter nachweislich als Neugeräte bei Voltacon Energy S.R.L. oder bei einem von Voltacon Energy S.R.L. autorisierten Großhändler, Einzelhändler oder Fachinstallateur erworben wurden.

Ein solcher Nachweis gilt als erbracht, wenn VPC das Original-Garantiedokument vorgelegt wird, aus dem die tatsächliche Seriennummer des Wechselrichters hervorgeht, das auf den garantieberechtigten Nutzer ausgestellt ist und den Erwerb der 20-jährigen Herstellergarantie durch den garantieberechtigten Nutzer belegt.

2. Anspruchsberechtigte im Rahmen dieser Herstellergarantie

VPC gewährt diese Herstellergarantie ausschließlich an Nutzer, die nachweislich ein unter die Garantie fallendes Produkt erworben haben, die tatsächlichen Nutzer sind und die das Garantiedokument erworben haben, auf dem die tatsächliche Seriennummer des

Produkt mit Garantie („Garantieempfänger“). Gewerbetreibende jeglicher Art und auf jeglicher Geschäftsebene erwerben durch diese Herstellergarantie keine Rechte und Ansprüche gegenüber VPC.

3. Festlegung der Gewährleistung

Die Herstellergarantie stellt ein Angebot von VPC direkt an den garantieberechtigten Nutzer dar, eine Garantievereinbarung gemäß den in diesem Dokument festgelegten Bedingungen abzuschließen. Der Garantievertrag kommt direkt und automatisch zwischen VPC und dem garantieberechtigten Nutzer zustande, sobald die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

1. Kauf eines unter die Garantie fallenden Produkts.

2. Schriftliche Mitteilung des Namens und der Anschrift des berechtigten Nutzers an VPC.

3. Garantieschein, der auf den namentlich genannten garantierten Nutzer ausgestellt ist und die tatsächliche Seriennummer des Wechselrichters enthält.

4. Kauf einer Garantie

Das Garantiedokument kann bis zu einem Monat nach der Installation und Inbetriebnahme des garantierten Produkts in den Räumlichkeiten des garantierten Nutzers oder bis zu einem Jahr nach dem ursprünglichen Versanddatum durch VPC erworben werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.

Das offizielle Startdatum ist im Garantieschein angegeben.

5. Geltungsbereich der Herstellergarantie

Die Herstellergarantie gewährt dem garantierten Nutzer Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller des garantierten Produkts. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Verkäufer sowie gesetzliche Produkthaftungsansprüche bleiben von der Herstellergarantie unberührt.

6. Dauer und Geltendmachung der Herstellergarantie

  • 1 Jahr – Standard

Die Herstellergarantie gilt für Mängel an den unter die Garantie fallenden Produkten, die nachweislich zwischen dem Beginn des 1. und dem Ende des 12. Monats nach Beginn der Garantie für das unter die Garantie fallende Produkt am Standort des garantieberechtigten Nutzers auftreten (Garantiezeitraum).

Diese Gewährleistungsfrist endet spätestens 12 Monate nach dem Herstellungsdatum des unter die Gewährleistung fallenden Produkts, wie es auf dem Typenschild des Produkts angegeben ist. Die Kosten für die einjährige Gewährleistung sind im Produktpreis enthalten.

  • 3 Jahre – Optional gegen Aufpreis

Die Herstellergarantie gilt für Mängel an den garantierten Produkten, die nachweislich zwischen dem Beginn des 12. und dem Ende des 60. Monats nach Beginn der Garantie für das garantierte Produkt am Standort des garantierten Nutzers auftreten (Garantiezeitraum). Dieser Garantiezeitraum endet spätestens 60 Monate nach dem Herstellungsdatum des garantierten Produkts, wie es auf dem Typenschild des garantierten Produkts angegeben ist. Die Preise für die 5-jährige Garantie sind in der Voltacon Solar-Preisliste veröffentlicht und können jährlich ohne vorherige Ankündigung aktualisiert werden.

  • 5 Jahre – Optional gegen Aufpreis

Die Herstellergarantie gilt für Mängel an den garantierten Produkten, die nachweislich zwischen dem Beginn des 12. und dem Ende des 60. Monats nach Beginn der Garantie für das garantierte Produkt am Standort des garantierten Nutzers (Garantiezeitraum) auftreten. Dieser Garantiezeitraum endet spätestens 60 Monate nach dem Herstellungsdatum des garantierten Produkts, wie auf dem Typenschild des

Produkt mit Garantie. Die Preise für die 5-Jahres-Garantie sind in der Voltacon Solar-Preisliste aufgeführt und können jährlich ohne vorherige Ankündigung aktualisiert werden.

Bei Produkten, für die eine Garantie besteht und die von VPC repariert oder ersetzt wurden, erlischt die Herstellergarantie mit Ablauf der ursprünglichen

Garantiezeitraum. Gesetzliche und/oder vertragliche Gewährleistungsansprüche jeglicher Art, die während eines gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungszeitraums entstehen, können nicht aus dieser Herstellergarantie abgeleitet werden. Alle Ansprüche im Rahmen der Herstellergarantie müssen vom garantieberechtigten Nutzer innerhalb des Garantiezeitraums schriftlich gegenüber VPC geltend gemacht werden. Solche Gewährleistungsansprüche können über einen autorisierten Fachhändler, Großhändler oder eine spezialisierte Installationsfirma oder über die lokalen VPC-Kundendienststellen eingereicht werden.

Ein Garantieanspruch wird erst bearbeitet, wenn die Kunden- und Standortdaten einschließlich der Materialnummer und der Seriennummer des defekten Geräts übermittelt wurden.

Garantiebedingungen für Solarwechselrichter

7. Rechte im Rahmen der Herstellergarantie – Nicht abgedeckte Schäden und Kosten

Tritt während der Gewährleistungsfrist ein Mangel am unter die Gewährleistung fallenden Produkt auf, ist VPC für diesen Mangel verantwortlich und beeinträchtigt oder verringert dieser Mangel die Ausgangsleistung des unter die Gewährleistung fallenden Produkts in erheblichem Maße, so wird VPC nach eigenem Ermessen entweder eine kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Austausch des unter die Gewährleistung fallenden Produkts durch ein Produkt mit mindestens derselben Nennausgangsleistung vornehmen. Solche Reparaturen oder Austauschmaßnahmen werden im VPC-Werk, bei VPC-Servicepartnern oder bei von VPC autorisierten Service-Händlern durchgeführt. Der Transport zu VPC muss in der Originalverpackung oder einer anderen Verpackung erfolgen, die mindestens die gleiche Qualität wie die Originalverpackung aufweist. Wenn der berechtigte Nutzer eine Reparatur oder einen Austausch an einem anderen Ort als dem VPC-Werk beantragt, kann VPC diesem Antrag zustimmen. In diesem Fall trägt der berechtigte Nutzer jedoch alle Reisekosten und zusätzlichen Arbeitskosten gemäß den Standardtarifen von VPC.

Jegliche Ansprüche aus dieser Herstellergarantie, die über die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Austausch hinausgehen, sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mangelbedingten Vermögensschäden, z. B. entgangener Gewinn einschließlich Ersatz für den Ausfall der ins Netz eingespeisten Leistung, Kosten für Ein- und Ausbau sowie Kosten für die Fehlerdiagnose.

Wird an dem zur Reparatur oder zum Austausch eingesandten Produkt unter Garantie kein Mangel festgestellt oder besteht aus einem anderen Grund kein Anspruch im Rahmen der Herstellergarantie, kann VPC vom berechtigten Nutzer eine Verwaltungsgebühr (Pauschalbetrag pro Produkt) zuzüglich der Kosten für den Rücktransport zum berechtigten Nutzer verlangen.

Ansprüche aus dieser Herstellergarantie verfallen 6 Monate nach Auftreten des Mangels, spätestens jedoch 3 Monate nach Ablauf der Garantiefrist.

8. Ausnahmefälle

Ansprüche des berechtigten Nutzers sind in den folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • Unsachgemäße Verwendung.
  • Unfachgerechte oder fehlerhafte Installation, Installation, die nicht den Normen entspricht, oder Installation, bei der die von VPC bereitgestellten Installationsanweisungen oder Hinweise nicht befolgt wurden
  • Unsachgemäßer oder fehlerhafter Betrieb und Gebrauch oder Betrieb und Gebrauch entgegen den von VPC bereitgestellten Betriebshinweisen oder Anweisungen.
  • Betrieb mit defekten Schutzsystemen.
  • Jegliche unbefugte Änderungen oder Reparaturen.
  • Verwendung von Ersatzteilen und Zubehör, die nicht den ursprünglichen VPC-Spezifikationen entsprechen.
  • Die Nichtdurchführung einer kontinuierlichen Wartung gemäß den von VPC bereitgestellten Wartungsanweisungen und Hinweisen.
  • Die Unterlassung, VPC die Durchführung etwaiger Wartungsarbeiten gemäß den Bestimmungen in Absatz 9 unten zu ermöglichen.
  • Entfernung, Beschädigung oder Zerstörung der von VPC angebrachten Plombe oder des Typenschilds.
  • Einfluss von Fremdkörpern und höhere Gewalt.
  • Nichteinhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften.
  • Transportschaden.
  • Blitzschaden.

9. Wartung der netzgekoppelten und netzunabhängigen Solarwechselrichter durch den Hersteller

VPC beabsichtigt, Wartungs- und Inspektionsarbeiten an den Voltacon-Wechselrichtern entweder selbst oder durch autorisierte Dritte freiwillig und ohne Rechtsanspruch seitens der berechtigten Nutzer durchzuführen, abhängig von den jeweiligen Installationsorten und den dortigen Bedingungen und Gegebenheiten sowie dem Auslastungsgrad und der Notwendigkeit. Zu diesem Zweck erklärt sich der berechtigte Nutzer damit einverstanden, VPC und seinen autorisierten Vertretern zu im Voraus vereinbarten Terminen Zugang zu den Wechselrichtern und der angeschlossenen Photovoltaikanlage zu gewähren.

10. Übertragbarkeit der Garantie

Diese Garantievereinbarung und die sich daraus ergebenden Rechte können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung vom garantieberechtigten Nutzer auf einen Dritten übertragen werden. Die Garantie erlischt automatisch, wenn die unter Garantie stehenden Produkte vom ursprünglichen Aufstellungs- und Betriebsort entfernt und an einem anderen Ort installiert werden.

Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen kann die Garantie auf einen Dritten übertragen werden, wenn:

  1. Der neue Nutzer erwirbt die Betriebsimmobilie vom berechtigten Nutzer.
  2. Der Kaufnachweis wird VPC unter Angabe des dritten Nutzers vorgelegt.
  3. Die installierten Produkte mit Garantie bleiben unverändert.
  4. Der dritte Nutzer erklärt gegenüber VPC sein Einverständnis mit den in diesem Dokument festgelegten Gewährleistungsbedingungen.

12. Allgemeine Bestimmungen

Ansprüche des berechtigten Nutzers auf der Grundlage dieser Herstellergarantie können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von VPC auf Dritte übertragen werden.

Sollte eine Bestimmung dieser Herstellergarantie unwirksam sein oder werden, bleiben alle übrigen Bestimmungen der Herstellergarantie weiterhin gültig. Anstelle der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung gilt automatisch eine wirksame Bestimmung als vereinbart. Die Ersatzbestimmung soll dem wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entsprechen. Das Gleiche gilt für etwaige fehlende Bestimmungen in dieser Vereinbarung.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Herstellergarantie ergeben, ist Rumänien.