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GARANTIEBEDINGUNGEN FÜR NETZGEBUNDENE HYBRID- UND NETZUNABHÄNGIGE SOLAR-WECHSELRICHTER
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| WICHTIGE HINWEISE FÜR KUNDEN MIT SOLAR-WECHSELRICHTERN | |
| BESCHRÄNKTE Garantie für Voltacon-Lithium-Batterien |
Diese Garantiebedingungen gelten für die Herstellergarantie auf das Sortiment an netzgekoppelten und netzunabhängigen Solarwechselrichtern von Voltacon Energy S.R.L.. Die Standardgarantie beträgt 1 Jahr.
1. Produkte, für die eine Garantie gilt
Diese Herstellergarantie gilt für die Produktreihe der netzgekoppelten und netzunabhängigen Wechselrichter der genannten Produktreihen für Photovoltaikanlagen, die von Voltacon Energy S.R.L. geliefert wurden, sofern diese Wechselrichter nachweislich als Neugeräte bei Voltacon Energy S.R.L. oder bei einem von Voltacon Energy S.R.L. autorisierten Großhändler, Einzelhändler oder Fachinstallateur erworben wurden.
Ein solcher Nachweis gilt als erbracht, wenn VPC das Original-Garantiedokument vorgelegt wird, aus dem die tatsächliche Seriennummer des Wechselrichters hervorgeht, das auf den garantieberechtigten Nutzer ausgestellt ist und den Erwerb der 20-jährigen Herstellergarantie durch den garantieberechtigten Nutzer belegt.
2. Anspruchsberechtigte im Rahmen dieser Herstellergarantie
VPC gewährt diese Herstellergarantie ausschließlich an Nutzer, die nachweislich ein unter die Garantie fallendes Produkt erworben haben, die tatsächlichen Nutzer sind und die das Garantiedokument erworben haben, auf dem die tatsächliche Seriennummer des
Produkt mit Garantie („Garantieempfänger“). Gewerbetreibende jeglicher Art und auf jeglicher Geschäftsebene erwerben durch diese Herstellergarantie keine Rechte und Ansprüche gegenüber VPC.
3. Festlegung der Gewährleistung
Die Herstellergarantie stellt ein Angebot von VPC direkt an den garantieberechtigten Nutzer dar, eine Garantievereinbarung gemäß den in diesem Dokument festgelegten Bedingungen abzuschließen. Der Garantievertrag kommt direkt und automatisch zwischen VPC und dem garantieberechtigten Nutzer zustande, sobald die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
1. Kauf eines unter die Garantie fallenden Produkts.
2. Schriftliche Mitteilung des Namens und der Anschrift des berechtigten Nutzers an VPC.
3. Garantieschein, der auf den namentlich genannten garantierten Nutzer ausgestellt ist und die tatsächliche Seriennummer des Wechselrichters enthält.
4. Kauf einer Garantie
Das Garantiedokument kann bis zu einem Monat nach der Installation und Inbetriebnahme des garantierten Produkts in den Räumlichkeiten des garantierten Nutzers oder bis zu einem Jahr nach dem ursprünglichen Versanddatum durch VPC erworben werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
Das offizielle Startdatum ist im Garantieschein angegeben.
5. Geltungsbereich der Herstellergarantie
Die Herstellergarantie gewährt dem garantierten Nutzer Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller des garantierten Produkts. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Verkäufer sowie gesetzliche Produkthaftungsansprüche bleiben von der Herstellergarantie unberührt.
6. Dauer und Geltendmachung der Herstellergarantie
Die Herstellergarantie gilt für Mängel an den unter die Garantie fallenden Produkten, die nachweislich zwischen dem Beginn des 1. und dem Ende des 12. Monats nach Beginn der Garantie für das unter die Garantie fallende Produkt am Standort des garantieberechtigten Nutzers auftreten (Garantiezeitraum).
Diese Gewährleistungsfrist endet spätestens 12 Monate nach dem Herstellungsdatum des unter die Gewährleistung fallenden Produkts, wie es auf dem Typenschild des Produkts angegeben ist. Die Kosten für die einjährige Gewährleistung sind im Produktpreis enthalten.
Die Herstellergarantie gilt für Mängel an den garantierten Produkten, die nachweislich zwischen dem Beginn des 12. und dem Ende des 60. Monats nach Beginn der Garantie für das garantierte Produkt am Standort des garantierten Nutzers auftreten (Garantiezeitraum). Dieser Garantiezeitraum endet spätestens 60 Monate nach dem Herstellungsdatum des garantierten Produkts, wie es auf dem Typenschild des garantierten Produkts angegeben ist. Die Preise für die 5-jährige Garantie sind in der Voltacon Solar-Preisliste veröffentlicht und können jährlich ohne vorherige Ankündigung aktualisiert werden.
Die Herstellergarantie gilt für Mängel an den garantierten Produkten, die nachweislich zwischen dem Beginn des 12. und dem Ende des 60. Monats nach Beginn der Garantie für das garantierte Produkt am Standort des garantierten Nutzers (Garantiezeitraum) auftreten. Dieser Garantiezeitraum endet spätestens 60 Monate nach dem Herstellungsdatum des garantierten Produkts, wie auf dem Typenschild des
Produkt mit Garantie. Die Preise für die 5-Jahres-Garantie sind in der Voltacon Solar-Preisliste aufgeführt und können jährlich ohne vorherige Ankündigung aktualisiert werden.
Bei Produkten, für die eine Garantie besteht und die von VPC repariert oder ersetzt wurden, erlischt die Herstellergarantie mit Ablauf der ursprünglichen
Garantiezeitraum. Gesetzliche und/oder vertragliche Gewährleistungsansprüche jeglicher Art, die während eines gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungszeitraums entstehen, können nicht aus dieser Herstellergarantie abgeleitet werden. Alle Ansprüche im Rahmen der Herstellergarantie müssen vom garantieberechtigten Nutzer innerhalb des Garantiezeitraums schriftlich gegenüber VPC geltend gemacht werden. Solche Gewährleistungsansprüche können über einen autorisierten Fachhändler, Großhändler oder eine spezialisierte Installationsfirma oder über die lokalen VPC-Kundendienststellen eingereicht werden.
Ein Garantieanspruch wird erst bearbeitet, wenn die Kunden- und Standortdaten einschließlich der Materialnummer und der Seriennummer des defekten Geräts übermittelt wurden.
Garantiebedingungen für Solarwechselrichter
7. Rechte im Rahmen der Herstellergarantie – Nicht abgedeckte Schäden und Kosten
Tritt während der Gewährleistungsfrist ein Mangel am unter die Gewährleistung fallenden Produkt auf, ist VPC für diesen Mangel verantwortlich und beeinträchtigt oder verringert dieser Mangel die Ausgangsleistung des unter die Gewährleistung fallenden Produkts in erheblichem Maße, so wird VPC nach eigenem Ermessen entweder eine kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Austausch des unter die Gewährleistung fallenden Produkts durch ein Produkt mit mindestens derselben Nennausgangsleistung vornehmen. Solche Reparaturen oder Austauschmaßnahmen werden im VPC-Werk, bei VPC-Servicepartnern oder bei von VPC autorisierten Service-Händlern durchgeführt. Der Transport zu VPC muss in der Originalverpackung oder einer anderen Verpackung erfolgen, die mindestens die gleiche Qualität wie die Originalverpackung aufweist. Wenn der berechtigte Nutzer eine Reparatur oder einen Austausch an einem anderen Ort als dem VPC-Werk beantragt, kann VPC diesem Antrag zustimmen. In diesem Fall trägt der berechtigte Nutzer jedoch alle Reisekosten und zusätzlichen Arbeitskosten gemäß den Standardtarifen von VPC.
Jegliche Ansprüche aus dieser Herstellergarantie, die über die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Austausch hinausgehen, sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mangelbedingten Vermögensschäden, z. B. entgangener Gewinn einschließlich Ersatz für den Ausfall der ins Netz eingespeisten Leistung, Kosten für Ein- und Ausbau sowie Kosten für die Fehlerdiagnose.
Wird an dem zur Reparatur oder zum Austausch eingesandten Produkt unter Garantie kein Mangel festgestellt oder besteht aus einem anderen Grund kein Anspruch im Rahmen der Herstellergarantie, kann VPC vom berechtigten Nutzer eine Verwaltungsgebühr (Pauschalbetrag pro Produkt) zuzüglich der Kosten für den Rücktransport zum berechtigten Nutzer verlangen.
Ansprüche aus dieser Herstellergarantie verfallen 6 Monate nach Auftreten des Mangels, spätestens jedoch 3 Monate nach Ablauf der Garantiefrist.
8. Ausnahmefälle
Ansprüche des berechtigten Nutzers sind in den folgenden Fällen ausgeschlossen:
9. Wartung der netzgekoppelten und netzunabhängigen Solarwechselrichter durch den Hersteller
VPC beabsichtigt, Wartungs- und Inspektionsarbeiten an den Voltacon-Wechselrichtern entweder selbst oder durch autorisierte Dritte freiwillig und ohne Rechtsanspruch seitens der berechtigten Nutzer durchzuführen, abhängig von den jeweiligen Installationsorten und den dortigen Bedingungen und Gegebenheiten sowie dem Auslastungsgrad und der Notwendigkeit. Zu diesem Zweck erklärt sich der berechtigte Nutzer damit einverstanden, VPC und seinen autorisierten Vertretern zu im Voraus vereinbarten Terminen Zugang zu den Wechselrichtern und der angeschlossenen Photovoltaikanlage zu gewähren.
10. Übertragbarkeit der Garantie
Diese Garantievereinbarung und die sich daraus ergebenden Rechte können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung vom garantieberechtigten Nutzer auf einen Dritten übertragen werden. Die Garantie erlischt automatisch, wenn die unter Garantie stehenden Produkte vom ursprünglichen Aufstellungs- und Betriebsort entfernt und an einem anderen Ort installiert werden.
Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen kann die Garantie auf einen Dritten übertragen werden, wenn:
12. Allgemeine Bestimmungen
Ansprüche des berechtigten Nutzers auf der Grundlage dieser Herstellergarantie können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von VPC auf Dritte übertragen werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Herstellergarantie unwirksam sein oder werden, bleiben alle übrigen Bestimmungen der Herstellergarantie weiterhin gültig. Anstelle der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung gilt automatisch eine wirksame Bestimmung als vereinbart. Die Ersatzbestimmung soll dem wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entsprechen. Das Gleiche gilt für etwaige fehlende Bestimmungen in dieser Vereinbarung.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Herstellergarantie ergeben, ist Rumänien.
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1. ALLGEMEINES.
Alle Bestellungen von Waren (die „Waren“), die von VOLTACON ENERGY S.R.L. oder gegebenenfalls einer ihrer Tochtergesellschaften (im Folgenden als „das Unternehmen“ bezeichnet) geliefert werden sollen, unterliegen diesen Verkaufsbedingungen, und die Aufgabe einer Bestellung durch einen Käufer („der Käufer“) gilt als Zustimmung zu diesen Bedingungen.
2. Diese Bedingungen dürfen nicht geändert oder abgewandelt werden, es sei denn, das Unternehmen stimmt dem schriftlich zu; das Unternehmen gilt nicht als mit anderen Bedingungen einverstanden und verzichtet nicht auf eine dieser Bedingungen, wenn es keine Einwände gegen Bestimmungen in einer Bestellung oder anderen Mitteilungen des Käufers erhebt. Niemand ist befugt, im Namen des Unternehmens Bedingungen zu ändern, es sei denn, es liegt eine schriftliche Änderung vor, die von einem Vorstandsmitglied oder dem Gesellschaftssekretär unterzeichnet ist.
3. GÜLTIGKEIT VON ANGEBOTEN. Angebote des Unternehmens gelten für den jeweils im Angebot angegebenen Zeitraum; sofern das Angebot innerhalb dieses Zeitraums nicht vom Unternehmen zurückgezogen wird, kann es angenommen werden. Durch die Annahme des Angebots des Unternehmens durch den Käufer kommt kein verbindlicher Vertrag zustande, bis die Annahme in einer Bestellung mitgeteilt wurde und diese entweder von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Unternehmens unterzeichnet wurde oder das Unternehmen dem Käufer mündlich oder schriftlich seine Annahme dieser Bestellung bestätigt hat.
4. Wenn der Käufer eine Bestellung bei der Gesellschaft aufgibt, ohne zuvor ein Angebot von der Gesellschaft angefordert zu haben oder bevor ein solches Angebot vorliegt, unterliegen alle zur Erfüllung dieser Bestellung erbrachten Lieferungen diesen Bedingungen.
5. NEUE KONTEN. Käufer werden gebeten, ihre Einkäufe über unsere Website zu tätigen. Käufer, die ein Kreditkonto eröffnen möchten, werden gebeten, das Formular „Antrag auf Eröffnung eines Kreditkontos“ („Antragsformular“) auszufüllen und zu unterzeichnen. Das Antragsformular muss vom/von den Inhaber(n), Gesellschafter(n) oder einem bevollmächtigten Mitarbeiter (im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung) unterzeichnet werden. Antragsformulare müssen zusammen mit den geprüften Jahresabschlüssen der letzten zwölf Monate eingereicht werden. Bis zum Eingang eines Antragsformulars und der [schriftlichen] Genehmigung eines Kreditkontos werden Bestellungen erst nach Eingang der frei verfügbaren Mittel angenommen. Für Kreditkonten gilt ein Mindestbestellwert von 500,00 GBP pro Bestellung.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Sofern vom Unternehmen nicht schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen vor der Lieferung der Waren in voller Höhe zu begleichen. Hat der Käufer vereinbarte Zahlungsfristen überschritten, kann das Unternehmen die sofortige Zahlung aller ausstehenden Beträge des Käufers an das Unternehmen aus jeglichem Grund verlangen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Kredit jederzeit zu widerrufen und die sofortige Zahlung aller ausstehenden Beträge zu verlangen.
7. Die Gesellschaft ist nach eigenem Ermessen berechtigt, ihr gesetzliches Recht auf die Geltendmachung von Verzugszinsen gemäß den „Late Payment of Commercial Debts Regulations 2002“ (Verordnung über den Verzug bei der Begleichung von Handelsschulden von 2002) in ihrer jeweils gültigen Fassung auszuüben. Die Gesellschaft kann dieses Recht zusätzlich zu allen anderen Rechten ausüben, die ihr in Bezug auf die Waren oder die Nichtzahlung zustehen.
8. Soll oder kann der Vertrag in einzelnen Raten, Lieferungen oder Teilen erfüllt werden, erfolgt die Zahlung für jede dieser Raten, Lieferungen oder Teile so, als handele es sich um einen separaten Vertrag. Versäumt es der Käufer, eine Rate gemäß dieser Klausel zu bezahlen, ist die Gesellschaft – unbeschadet ihrer sonstigen Rechte und Rechtsbehelfe – berechtigt, weitere Lieferungen von Waren im Rahmen anderer Verträge mit dem Käufer bis zur Zahlung durch den Käufer auszusetzen.
9. Der Käufer stellt das Unternehmen von allen Kosten, Verlusten und Haftungsansprüchen frei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Rechtskosten und Auslagen, die dem Unternehmen bei der Einziehung von Beträgen entstehen, die der Käufer dem Unternehmen gemäß dem Vertrag oder aus anderen Gründen schuldet.
10. PREISE. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden alle Bestellungen zu den am Tag des Eingangs der Bestellung geltenden Preisen und etwaigen Rabatten ausgeführt; etwaige Preislisten des Unternehmens – unabhängig davon, ob diese veröffentlicht wurden oder nicht – haben keinen Einfluss auf das Recht des Unternehmens, die Waren gemäß dieser Klausel in Rechnung zu stellen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
11. Im Falle einer Kündigung, Änderung oder Aussetzung eines Vertrags auf Anweisung des Käufers oder mangels einer solchen Anweisung wird der Vertragspreis angepasst, um die dem Unternehmen entstandenen Mehrkosten widerzuspiegeln. Wurde ein Stückpreis angeboten und verlangt der Käufer die Lieferung einer geringeren Stückzahl als der angebotenen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die dafür geltenden Preise anzupassen.
12. BONITÄT. Jeder Vertrag steht unter dem Vorbehalt, dass sich das Unternehmen von der Bonität des Käufers überzeugt hat; unbeschadet der Allgemeingültigkeit der vorstehenden Bestimmungen kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen, nachdem es den Käufer darüber informiert hat, dass die Waren zur Auslieferung bereitstehen, die Auslieferung der Waren so lange zurückhalten, bis der Käufer dem Unternehmen den Kaufpreis in einer für das Unternehmen zufriedenstellenden Form zur Verfügung stellt.
13. BESTELLUNGEN. Der Käufer kann Bestellungen über unsere Website oder per Post, Fax, E-Mail oder Telefon aufgeben.
14. Werden Bestellungen per Post, Fax oder E-Mail zur Bestätigung telefonischer Aufträge übermittelt, hat der Käufer sicherzustellen, dass diese eindeutig als solche gekennzeichnet sind; andernfalls werden dem Käufer alle zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt, die dem Unternehmen durch doppelte Bestellungen entstehen.
15. LIEFERUNG. Von der Gesellschaft angegebene Liefertermine (sofern vorhanden) dienen in gutem Glauben der Angabe voraussichtlicher Lieferzeiten, stellen jedoch keine vertragliche Verpflichtung zur Lieferung zu den genannten Zeitpunkten dar. Das Unternehmen haftet nicht für Verluste, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) entgangenen Gewinn, Kosten, Schäden, Gebühren oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt durch eine Verzögerung bei der Lieferung der Waren verursacht werden (selbst wenn diese durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurde); ebenso wenig berechtigt eine solche Verzögerung den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Aufhebung des Vertrags, es sei denn, die Verzögerung beträgt mehr als 180 Tage.
16. Versäumt es das Unternehmen, eine oder mehrere (jedoch nicht alle) Teillieferungen gemäß diesem Vertrag zu erbringen, so berechtigt dies den Käufer nicht, diesen Vertrag als gekündigt zu betrachten.
17. Nimmt der Käufer die Ware nicht entgegen, obwohl sie zur Auslieferung bereitsteht, oder versäumt er es, die für eine fristgerechte Auslieferung erforderlichen Anweisungen oder Genehmigungen zu erteilen, so gilt die Ware als ausgeliefert, und das Unternehmen kann (unbeschadet seiner sonstigen Rechte) Folgendes tun:–
17.1 – die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung oder zum Verkauf zu lagern und dem Käufer alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lager- und Versicherungskosten) in Rechnung zu stellen; und/oder 17.2 – nach schriftlicher Benachrichtigung des Käufers die Waren zu dem unter den gegebenen Umständen bestmöglichen Preis zu verkaufen und dem Käufer etwaige Differenzen gegenüber dem mit ihm vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen.
18. EIGENTUMSÜBERGANG/GEFAHRENÜBERGANG. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Ware geht mit der Lieferung auf den Käufer über.
19. Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn das Unternehmen alle ihm für die Ware zustehenden Beträge sowie alle sonstigen Beträge, die der Käufer dem Unternehmen aus irgendeinem Grund schuldet oder schulden wird, vollständig (in bar oder als frei verfügbare Mittel) erhalten hat.
20. Bis zum Übergang des Eigentums an der Ware auf den Käufer ist der Käufer verpflichtet:
20.1 die Waren als Verwahrer des Unternehmens treuhänderisch zu verwahren;
20.2 die Waren (auf eigene Kosten) getrennt von allen anderen Waren des Käufers zu lagern oder
an Dritte weiterzugeben, sodass sie als Eigentum des Unternehmens erkennbar sind;
20.3 keine Kennzeichnungen oder Verpackungen an den Waren oder im Zusammenhang mit diesen zu zerstören, zu verunstalten oder unkenntlich zu machen;
20.4 die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie im Namen des Unternehmens zu ihrem vollen Preis gegen alle Risiken zur angemessenen Zufriedenheit des Unternehmens zu versichern. Auf Verlangen hat der Käufer dem Unternehmen einen Nachweis über den Versicherungsvertrag vorzulegen; und
20.5 die Erlöse aus einer solchen Versicherung treuhänderisch für die Gesellschaft getrennt von sonstigen Geldern zu verwahren und die Erlöse nicht auf ein überzogenes Bankkonto einzuzahlen.
21. Der Käufer ist berechtigt, die Ware weiterzuverkaufen, bevor das Eigentum an ihm übergegangen ist, sofern dieser Verkauf:
21.1 im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs des Käufers zum vollen Marktwert, und der Käufer wird der Gesellschaft diesbezüglich Rechenschaft ablegen; und
21.2 im eigenen Namen, und der Käufer handelt bei einem solchen Verkauf als Auftraggeber.
22. Kann das Unternehmen nicht feststellen, um welche Waren es sich bei den „Waren“ handelt, so gilt, dass der Käufer alle vom Unternehmen an ihn verkauften Waren in der Reihenfolge verkauft hat, in der sie dem Käufer in Rechnung gestellt wurden.
23. Das Unternehmen ist berechtigt, die Zahlung für die Waren einzufordern, auch wenn das Eigentum an den Waren noch nicht vom Unternehmen übergegangen ist.
24. Der Käufer gewährt der Gesellschaft, ihren Beauftragten und Mitarbeitern eine unwiderrufliche Erlaubnis, jederzeit alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die Waren befinden oder befinden könnten, um diese zu begutachten oder – sofern das Besitzrecht des Käufers erloschen ist – um sie zurückzuholen.
25. LIEFERUNG/VERSAND Die Kosten für eine Lieferung innerhalb von 3–5 Tagen an eine einzelne Adresse auf dem europäischen Festland werden von VOLTACON ENERGY S.R.L. übernommen und inklusive rumänischer Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
26. TRANSPORTSCHÄDEN UND FEHLMENGEN. Das Unternehmen wird während des Transports beschädigte Waren kostenlos reparieren oder ersetzen, sofern das Unternehmen und die von ihm beauftragten Spediteure innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung eine schriftliche Mitteilung über diese Schäden erhalten. Waren, die in beschädigtem oder mangelhaftem Zustand angeliefert werden, müssen als solche bei der Annahme vermerkt werden.
27. Bei Erhalt der Ware ist diese vom Käufer anhand des der Ware beiliegenden Lieferscheins zu überprüfen. Reklamationen wegen Fehlmengen oder Falschlieferungen werden nur berücksichtigt, wenn das Unternehmen und seine beauftragten Spediteure innerhalb von 3 Tagen nach der Lieferung eine schriftliche Mitteilung über solche Fehlmengen erhalten; andernfalls wird keine Haftung übernommen. In jedem solchen Fall sind die Verpackung und der Inhalt zur Überprüfung aufzubewahren.
28. RÜCKSENDUNGEN.
28.1 Ordnungsgemäß gelieferte Waren können (auf Kosten des Käufers) ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens innerhalb von 30 Tagen ab Kaufdatum zurückgesandt werden. Die zurückgesandten Waren müssen frachtfrei versandt werden und zusammen mit einem Rücksendeformular versehen sein, auf dem die Rechnungs- bzw. Bestellnummer des Empfängers sowie das entsprechende Datum und der Grund für die Rücksendung angegeben sind.
28.2 Fälschlicherweise gelieferte Waren, die zum Umtausch zurückgesandt werden, werden auf Kosten des Unternehmens an den Käufer zurückgeschickt.
28.3 Waren, die aufgrund von Fehlkommissionierung, Beschädigung oder Mängeln zurückgesandt werden, sollten per Royal Mail 2nd Class Recorded Delivery verschickt werden, da wir die Kosten für andere Versandarten nicht erstatten.
28.4 Waren, die außerhalb der 30-tägigen Rückgabefrist zurückgesandt werden, müssen in einem wiederverkaufsfähigen Zustand sein; hierfür wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15 % erhoben. Dem Kunden wird lediglich eine Gutschrift oder ein Umtausch angeboten. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Es kann eine Versandgebühr anfallen.
28.5 Waren, die außerhalb der 30-tägigen Rückgabefrist zurückgesandt werden und nicht in ihrer Originalverpackung vorliegen, werden unter keinen Umständen angenommen.
28.6 Waren, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf ohne Originalverpackung zurückgegeben werden, müssen in einwandfreiem Betriebszustand sein; hierfür wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15 % erhoben. Es wird eine Gutschrift oder ein Umtausch angeboten. Es können Versandkosten anfallen.
28.7 Für alle Waren, die innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf an das Unternehmen zurückgesandt werden, werden die Kosten für den Standardversand in Höhe von 1,99 £ erstattet (Kosten berechnet am 22.05.2014).
28.8 Waren, die an das Unternehmen zurückgesandt werden und ursprünglich nicht beim Unternehmen erworben wurden, werden für einen Zeitraum von 7 Tagen nach Zustellung auf Kosten des Absenders zur erneuten Zustellung bereitgestellt. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für Waren, die nicht ihm gehören und sich in seinen Räumlichkeiten befinden. Nach Ablauf von 7 Tagen werden die Waren vernichtet.
28.9. Wenn Sie Waren zurücksenden, die nicht unserem Rückgabeverfahren entsprechen oder denen kein Rücksendeformular beiliegt, kann Ihnen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 £ in Rechnung gestellt werden.
29. Werden die Waren (oder ein Teil davon) zurückgesandt und gehen anschließend auf dem Transportweg verloren, gewährt das Unternehmen eine Gutschrift nur dann, wenn schlüssig nachgewiesen werden kann, dass das Unternehmen oder seine Beauftragten die Waren aus den Räumlichkeiten des Käufers abgeholt haben.
30. BESCHREIBUNGEN, TECHNISCHE DATEN UND ABBILDUNGEN. Alle von der Gesellschaft herausgegebenen Beschreibungen, technischen Daten, Zeichnungen sowie Angaben zu Gewichten und Abmessungen sind lediglich ungefähre Angaben und dienen ausschließlich dazu, einen allgemeinen Eindruck von den betreffenden Waren zu vermitteln; sie sind nicht Bestandteil des Vertrags. Alle Angaben stammen vom Hersteller.
31. Das Unternehmen verfolgt eine Politik der kontinuierlichen Verbesserung und behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen angemessene Änderungen an den Produktspezifikationen vorzunehmen. Bei der Auftragserteilung an das Unternehmen muss sich der Käufer vergewissern, dass die jeweils aktuellen Spezifikationen des Unternehmens für alle Waren den Anforderungen des Käufers (bzw. seines Kunden) entsprechen.
32. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN. Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt die Haftung des Unternehmens für Tod oder Körperverletzung aus, die durch Fahrlässigkeit oder arglistige Täuschung des Unternehmens verursacht wurden, oder beschränkt diese Haftung, ebenso wenig wie die durch § 12 des „Sale of Goods Act 1979“ in seiner jeweils gültigen Fassung implizierten Eigentumsgarantien.
33. Jedes Angebot umfasst ausschließlich die darin angegebenen Waren, Zubehörteile und Leistungen in den dort genannten Mengen und gemäß den dort genannten Spezifikationen.
34. Die Gesamthaftung des Unternehmens aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Angaben oder aus sonstigen Gründen, die sich im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags ergibt, ist auf den für die Waren vereinbarten Preis beschränkt.
35. Das Unternehmen haftet gegenüber dem Käufer weder aufgrund von Zusicherungen noch aufgrund stillschweigender Gewährleistungen, Bedingungen oder sonstiger Bestimmungen noch aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder ausdrücklicher Vertragsbestimmungen für indirekte oder Folgeschäden (sei es für entgangenen Gewinn, Geschäftsausfall, Verlust von Firmenwert oder Sonstiges), Kosten, Aufwendungen oder sonstige Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden (unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit des Unternehmens, seiner Mitarbeiter, Beauftragten oder Subunternehmer verursacht wurden), die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben.
36. MEHRWERTSTEUER: Sofern eine Mehrwertsteuer anfällt, wird diese zu dem am Tag des Versands der Waren geltenden Satz berechnet.
37. RECHTLICHE AUSLEGUNG. Sofern nicht anderweitig schriftlich von der Gesellschaft vereinbart, sind diese Bedingungen in jeder Hinsicht als englischer Vertrag im Sinne des englischen Rechts auszulegen und gelten entsprechend; die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.
38. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags von einer zuständigen Behörde (ganz oder teilweise) als ungültig, nichtig, anfechtbar, nicht durchsetzbar oder unangemessen angesehen werden, so gilt diese Bestimmung im Umfang dieser Ungültigkeit, Nichtigkeit, Nichtdurchsetzbarkeit oder Unangemessenheit als abtrennbar, und die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags sowie der verbleibende Teil der betreffenden Bestimmung bleiben davon unberührt.
39. Das Versäumnis der Gesellschaft, eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf Rechte aus diesem Vertrag.
40. MUSTER. Alle Muster, die dem Käufer auf dessen Wunsch hin zur Verfügung gestellt wurden, müssen innerhalb von neunzig Tagen nach Erhalt oder innerhalb einer von der Gesellschaft festgelegten kürzeren Frist in einwandfreiem Zustand an die Gesellschaft zurückgesandt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Marktwert aller nicht zurückgesandten Muster in Rechnung zu stellen. Als Marktwert gilt der Marktwert zum Zeitpunkt, zu dem das Muster hätte zurückgesandt werden müssen.
41. STORNIERUNG EINER BESTELLUNG. Ihr Recht auf Stornierung einer Warenbestellung beginnt mit der Aufgabe Ihrer Bestellung und endet 14 Tage nach Erhalt der Ware. Bei Bestellungen, die innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf storniert und die Ware an VOLTACON UK LIMITED zurückgesandt wird, werden die Kosten für den Standardversand in Höhe von 10,00 £ erstattet (Kosten berechnet am 22.05.2014).
42. ZERTIFIZIERUNG. Ein Käufer, der Waren aus einer qualitätsgesicherten Quelle oder Konformitätsbescheinigungen benötigt, muss seine Anforderungen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung schriftlich angeben.
43. HÖHERE GEWALT. Das Unternehmen haftet gegenüber dem Käufer in keiner Weise und gilt nicht als vertragsbrüchig, wenn es bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu einer Verzögerung oder Nichterfüllung kommt, sofern diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Unternehmens liegen.
44. Unbeschadet der allgemeinen Gültigkeit von Ziffer 44 gelten folgende Umstände als Ursachen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Unternehmens liegen:
44.1 staatliche Maßnahmen, Krieg, Kriegsgefahr, nationaler Notstand, Aufruhr, Unruhen, Sabotage oder Beschlagnahme;
44.2 Höhere Gewalt, Feuer, Explosion, Überschwemmung, Epidemie oder Unfall;
44.3 Ein- oder Ausfuhrbestimmungen oder Embargos;
44.4 Arbeitskonflikte, ausgenommen Konflikte, an denen die Belegschaft des Unternehmens beteiligt ist; oder
44.5 Unmöglichkeit oder Verzögerung bei der Beschaffung von ausreichendem oder geeignetem Material, Brennstoff, Ersatzteilen, Maschinen oder Arbeitskräften.
44. WEBSITE. Es ist jedem untersagt, Geräte oder Softwareprogramme zu verwenden, um direkt oder indirekt eine Verbindung zu dieser Website herzustellen oder dies zu versuchen, um Inhalte und/oder sonstige Daten, einschließlich Preise, abzurufen. Es ist ebenfalls untersagt, den normalen Betrieb dieser Website zu stören oder dies zu versuchen; jede Aktivität, die unserer Ansicht nach eine unangemessene Belastung unserer Systeme darstellt, wird unterbunden. Wir überwachen ständig alle Nutzer, die auf unsere Website zugreifen. Automatisierte Systeme oder Personen, die eine unangemessene Anzahl von Suchanfragen durchführen, um auf Informationen und/oder Preise zuzugreifen, werden unterbunden und von unseren Websites gesperrt. Durch die Nutzung der Website erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.
45. AUSVERKAUFSARTIKEL. Waren, die im Rahmen von Sonderangeboten als Ausverkaufs- oder Restposten erworben wurden, werden ausschließlich zum Verkaufspreis erstattet. Sollte der Artikel nicht mehr im Lagerbestand des Unternehmens vorhanden sein, erfolgt kein Ersatz. Es kann eine Gutschrift für ein Ersatzprodukt ausgestellt werden.
46. KOMPATIBILITÄT. VOLTACON ENERGY S.R.L. übernimmt keine Verantwortung für die Kompatibilität von Produkten, die über unsere Websites erworben wurden, mit Produkten, die nicht über unsere Websites erworben wurden.
47. Aktions-Gutscheincodes
47.1 Aktionsgutscheincodes können nicht gegen Bargeld eingetauscht werden.
47.2 Es wird keine Haftung für den Ersatz oder die Rückerstattung verlorener, gestohlener oder abgelaufener Aktionsgutscheincodes übernommen.
47.3 Einzelne Aktionsgutscheincodes können nicht in Verbindung mit anderen Angeboten genutzt werden.
47.4 Pro Bestellung kann nur ein Aktionsgutscheincode eingelöst werden.
47.5 Aktionsgutscheincodes können ausschließlich online unter www.voltaconsolar.com und www.ledison-led-lights.co.uk eingelöst werden.
48 Allgemeine Teilnahmebedingungen für Werbeaktionen
48.1 Die Entscheidungen von VOLTACON ENERGY S.R.L. in Bezug auf alle Aspekte einer Werbeaktion sind endgültig und bindend.
48.2 Werbeaktionen dürfen nicht mit anderen Programmen oder Angeboten von VOLTACON ENERGY S.R.L. kombiniert werden, es sei denn, dies ist in den jeweiligen Teilnahmebedingungen ausdrücklich vorgesehen.
48.3 VOLTACON ENERGY S.R.L. behält sich das Recht vor, die Teilnahme an Werbeaktionen aus beliebigen Gründen abzulehnen.